Allgemeine Geschäftsbedingungen Airport Shuttle Parking – Donavito Tomic

  1. Vertragsabschluss

Alle Angebote der Firma Donavito Tomic, nachfolgend Airport Shuttle Parking genannt, sind freibleibend unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Geltung von „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ der Airport Shuttle Parking ist vom Kunden unanfechtbar und gilt als rechtsverbindlich.

Der Vertrag kommt zustande durch Annahme des Angebots des Kunden und Bestätigung/Annahme des Angebots durch Airport Shuttle Parking, dies kann geschehen durch, Buchungsanfrage unter der Homepage flughafenparkingzurich.ch – persönliche oder telefonische Anfrage – Buchungsanfrage per E-Mail. Das Absenden der Buchung an die Firma Airport Shuttle Parking, stellt ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar. Der Vertrag kommt erst durch eine entsprechende, schriftliche Bestätigung durch die Firma Airport Shuttle Parking zustande, die in der Regel binnen 24 Stunden nach Reservierungsanfrage erfolgt.

Hat ein Dritter die Buchung getätigt, haftet er neben dem eigentlichen Kunden als Gesamtschuldner für alle vertraglichen Verpflichtungen des Kunden. Die Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis stehen ausschliesslich dem Kunden zu und sind nur mit Zustimmung der Firma Airport Shuttle Parking auf einen Dritten übertragbar.

  1. Leistungsumfang

Die Airport Shuttle Parking stellt dem Kunden einen nicht gegen Witterungseinflüsse geschützten Stellplatz auf dem von ihr betriebenen Parkplatzgelände zur Verfügung. Dies gilt für die vereinbarte Mietdauer ausschliesslich zu Parkzwecken und gegen das vereinbarte Entgelt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht.

Der Kunde versichert, dass das Fahrzeug sein Eigentum ist oder er es mit Einverständnis des Eigentümers benutzt und es keine Flüssigkeiten verliert.

Bewachung und Verwahrung sind nicht Vertragsgegenstand. Weiterhin beinhaltet die vereinbarte Leistung den Transfer des Fahrzeugs von der Geschäftsstelle an der Otto-Jaag-Strasse, Dübendorf zu den Parkplätzen und zurück. Für den Transfer von der Otto-Jaag-Strasse, Dübendorf zum Abflugterminal und nach der Ankunft wieder zurück kann unser gratis Shuttle oder die ÖV wie Bus oder Tram genutzt werden. Die jeweiligen Ankunfts- und Abflugs Zeiten sind durch den Kunden im Rahmen der Buchung verbindlich mitzuteilen. Eine spätere Änderung der Transferzeiten hat der Kunde rechtzeitig, mindestens 12 Stunden vorher, der Airport Shuttle Parking mitzuteilen. Der Kunde verpflichtet sich der Airport Shuttle Parking rechtzeitig über Annullationen, Umbuchungen, Flugnummer Änderungen und grössere Verspätungen des Rückfluges zu informieren.

Die Shuttle Parking Zonen auf der Vorfahrt des Flughafens Zürich/Kloten sind bei einer Parkzeit von mehr als 15 Minuten kostenpflichtig. Die Airport Shuttle Parking bemüht sich diese Begrenzung nicht zu überschreiten. Sollten Parkgebühren dennoch entstehen, ohne dass die Airport Shuttle Parking dafür verantwortlich ist, sind die anfallenden Gebühren durch den Kunden zu tragen.

  1. Haftung

Bei Schaden von Unbekannt, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Feuer, Wasser, Hagel usw. ist dies vorrangig der eigenen Versicherung zu melden. Für persönliche Wertsachen im Fahrzeug wird nicht gehaftet. Sollte ein Fahrzeug wegen einem technischem Defekt nicht anspringen, ist es Sache des Kunden, entsprechende Massnahmen zu treffen. Airport Shuttle Parking haftet nicht für allfällige Rückfahrt- oder Übernachtungskosten. (Taxi, Mietwagen, Hotel). Für technische oder mechanische Defekte eines Fahrzeuges nach Wagenabgabe oder vor Wagenrückgabe wird keine Haftung übernommen. Eine allfällige Reparatur ist Sache des Kunden. Fahrzeuge, die wegen leeren oder schwachen Batterien nicht mehr anspringen, werden von uns überbrückt, ohne Garantie auf nachträgliche Funktionstüchtigkeit. Ein nachträglicher Batteriewechsel ist ausgeschlossen und wird abgelehnt. Bei von Mitarbeitern von Airport Shuttle Parking verursachten und gemeldeten Schäden an Kundenfahrzeugen (technische Defekte und Parkschäden, wird dem Kunden der von der Versicherung festgelegte Betrag ausbezahlt. Ausgeschlossen sind weitere Forderungen seitens des Kunden wie Ersatzfahrzeug und Umtriebs Entschädigungen sowie alle weiteren, nicht von der Versicherung von Airport Shuttle Parking gedeckten Forderungen. Der Kunde verpflichtet sich, den Wagenschlüssel immer bei der Wagenabgabe (vor dem Abflug) abzugeben. (Sofern nicht anders vereinbart)

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

Die von Airport Shuttle Parking angegebenen Preise sind grundsätzlich verbindlich. Massgebend ist der in der Buchung ausgewiesene und durch Airport Shuttle Parking  im Rahmen der Reservierungsbestätigung bestätigte Preis. Die ausgewiesenen Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Das vereinbarte Parkentgelt ist per Kreditkarte oder per Paypal bei der Buchung oder auch in Bar spätestens zum vereinbarten Abgabetermin des Wagens fällig und vom Kunden zu bezahlen. Überschreitungen der vereinbarten Parkdauer werden mit den jeweils geltenden Tarifen nachberechnet. Jeder angefangene Tag wird als ganzer Tag verrechnet.

  1. Stornierungen, Umbuchungen und nachträgliche Änderungen von gebuchten Leistungen

Eine Stornierung der gebuchten Leistung ist bis 7 Tage vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn möglich und kostenfrei, danach werden 50 Prozent des vereinbarten Preises verrechnet . Bei Stornierungen am Ankunft Tag verrechnen wir 100 Prozent ebenso wenn keine schriftliche Stornierung erfolgt. Die Stornierung muss gegenüber Airport Shuttle Parking  schriftlich per Mail an info@flughafenparkingzurich.ch erfolgen. Massgebender Zeitpunkt für die Stornierung ist der Eingang der Erklärung bei Airport Shuttle Parking. Umbuchungen (frühere oder spätere Rückreise) während der Reise müssen zwingend per Mail an info@flughafenparkingzurich.ch avisiert werden. Die Mitteilung muss spätestens 12 Stunden vor der Landung in Zürich geschehen. Für nicht avisierte Änderungen wird keine Haftung übernommen und es ist mit Wartezeiten von unbestimmter Dauer zu rechnen, bis das Fahrzeug bereit steht. Für nicht avisierte Änderungen wird zudem eine Gebühr von CHF 50.00 erhoben.

  1. Datenschutz

Airport Shuttle Parking versichert, dass die im Reservierungsformular eingetragenen persönlichen Daten des Kunden nicht an Dritte weitergegeben werden und die Daten ausschließlich zur Durchführung der von Ihnen gewünschten Serviceleistung verwendet werden.

  1. Geltendes Recht

Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Alle Streitigkeiten hinsichtlich seiner Auslegung und der Ausführung wird die ausschliessliche Zuständigkeit des Gerichts Zürich nominiert. Airport Shuttle Parking behält sich jederzeit das Recht vor, die Ganzen oder Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder anzupassen.